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§ 7 Verordnung über die öffentliche Statistik (Statistikverordnung) - Befragungen

Datengewinnung, Mitwirkungs- und Konsultationspflicht
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§ 7 Statistikverordnung · Befragungen

1. Im Rahmen der öffentlichen Statistik führt die zentrale Statistikstelle Befragungen von Personen durch, für welche die Teilnahme freiwillig ist.

2. Es werden folgende regelmässige Befragungen durchgeführt

a) Allgemeine Bevölkerungsbefragung: Befragung eines repräsentativen Ausschnitts der Bevölkerung zu allgemeinen Schwerpunkten des Legislaturplans alle vier Jahre, beginnend 2015;

b) Befragung 55+: Befragung eines repräsentativen Ausschnitts der über 54 Jährigen zu altersspezifischen Schwerpunkten des Legislaturplans alle vier Jahre, beginnend 2015;

c) Familienbefragung: Befragung eines repräsentativen Ausschnitts der Bevölkerung zu familienspezifischen Schwerpunkten des Legislaturplans alle vier Jahre, beginnend 2017;

d) Jugendbefragung: Befragung eines repräsentativen Ausschnitts von Schülerinnen und Schülern im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zu jugendspezifischen Schwerpunkten des Legislaturplans alle vier Jahre, beginnend 2017;

e) Wanderungsbefragung: Befragung von Personen, die im gewählten Zeitraum aus dem Kanton Basel-Stadt weggezogen oder in diesen zugezogen sind zu den Motiven ihres Weg- oder Zuzugs alle zehn Jahre, beginnend 2018;

f) Gesundheitsbefragung: Befragung eines repräsentativen Ausschnitts der Bevölkerung zu gesundheitsspezifischen Themenpunkten alle zehn Jahre, beginnend nicht vor 2019;

g) Mietpreisbefragung: Befragung von natürlichen und juristischen Personen, die Eigentum an Mietwohnungen im Kanton Basel-Stadt besitzen zu Eigenschaften der Mietobjekte viermal jährlich, beginnend 2015;

h) Tourismusbefragung: die Bundesstatistik ergänzende Befragung von Betrieben der Hotelbranche (inkl. Parahotellerie) zu Übernachtungen und Übernachtenden einmal monatlich, beginnend 2015;

i) Leerstandsbefragung: die Bundesstatistik ergänzende Befragung von natürlichen und juristischen Personen, welche als Anbieterinnen von Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt im Kanton Basel-Stadt auftreten zu Eigenschaften der Immobilien einmal jährlich, beginnend 2015;

j) Privatschulbefragung: die Bundesstatistik ergänzende Befragung von sämtlichen nicht-staatlichen Schulen im Kanton Basel-Stadt zu Schülerinnen und Schülern, Abschlüssen sowie zu Lehrpersonen einmal jährlich, beginnend 2015;

k) Meteorologiebefragung: Befragung von juristischen Personen, welche meteorologische Daten erheben zu Angaben über die lokale Witterung einmal monatlich, beginnend 2015;

l) Messebefragung: Befragung von juristischen Personen, welche als Veranstalterinnen auf dem Messeplatz Basel auftreten zu Angaben über die veranstalteten Messen, jährlich und nach Bedarf, beginnend 2015;

m) Verkehrsbefragung: Befragung von juristischen Personen, welche als Anbieter im Personen- und Frachtverkehr auftreten einmal monatlich, beginnend 2015;

n) Krankenkassenbefragung: Befragung von Krankenversicherern zu Angaben über Versicherte einmal jährlich, beginnend 2015;

o) Veranstaltungsbefragung: Befragung von juristischen Personen, welche als Veranstalterinnen von Film- und Theatervorstellungen auftreten, Ausstellungen veranstalten oder einen Tierpark betreiben zu Angaben von Besucherinnen und Besuchern sowie Abonnentinnen und Abonnenten einmal jährlich, beginnend 2015.

3. Unregelmässig werden zudem folgende Befragungen durchgeführt

a) Stadtteilbefragungen: Befragungen im Rahmen von Stadtteilentwicklungsprojekten von ausgewählten natürlichen und juristischen Personen zu Fragen, welche die Auswirkungen von Stadtteilentwicklungsprojekten betreffen nach Bedarf.

b) * Kulturpublikumsbefragung: Befragung von Nutzerinnen und Nutzern von Kulturinstitutionen zu ihrem Nutzungsverhalten nach Bedarf.

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