453.210
CH-BS
§ 14 Verordnung über die öffentliche Statistik (Statistikverordnung) - Diffusion von Statistikergebnissen
Veröffentlichungen und Zugang
§ 14 Statistikverordnung · Diffusion von Statistikergebnissen
1. Die zentrale Statistikstelle veröffentlicht die wichtigsten statistischen Ergebnisse und Grundlagen über geeignete Kanäle wie Elektronische Medien, Pressemitteilungen, Print-Publikationen, maschinell lesbare Datenträger und Datenbanken.
2. Sie führt
a) eine integrierte und strukturierte Sammlung statistischer und georeferenzierter Daten (Datawarehouse);
b) ein zentrales Online-Diffusionssystem, das statistische Ergebnisse und Metadaten aus den damit verbundenen Datenbanken in Ausprägungen für verschiedene Zielgruppen zugänglich macht.