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§ 14 Verordnung über die öffentliche Statistik (Statistikverordnung) - Diffusion von Statistikergebnissen

Veröffentlichungen und Zugang
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§ 14 Statistikverordnung · Diffusion von Statistikergebnissen

1. Die zentrale Statistikstelle veröffentlicht die wichtigsten statistischen Ergebnisse und Grundlagen über geeignete Kanäle wie Elektronische Medien, Pressemitteilungen, Print-Publikationen, maschinell lesbare Datenträger und Datenbanken.

2. Sie führt

a) eine integrierte und strukturierte Sammlung statistischer und georeferenzierter Daten (Datawarehouse);

b) ein zentrales Online-Diffusionssystem, das statistische Ergebnisse und Metadaten aus den damit verbundenen Datenbanken in Ausprägungen für verschiedene Zielgruppen zugänglich macht.

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