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453.100 AWNNAL CH-BS

§ 7 Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Vergabe der Administrativen Wohnungsnummer (AWN)

Das Gebäude- und Wohnungsregister - Aufgaben der zentralen Statistikstelle
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§ 7 VGWR BS · Vergabe der Administrativen Wohnungsnummer (AWN)

1. Die zentrale Statistikstelle vergibt die AWN. Diese darf nur mit Zustimmung der zentralen Statistikstelle verändert werden.

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