453.100
AWNNAL
CH-BS
§ 7 Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Vergabe der Administrativen Wohnungsnummer (AWN)
Das Gebäude- und Wohnungsregister - Aufgaben der zentralen Statistikstelle
§ 7 VGWR BS · Vergabe der Administrativen Wohnungsnummer (AWN)
1. Die zentrale Statistikstelle vergibt die AWN. Diese darf nur mit Zustimmung der zentralen Statistikstelle verändert werden.