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453.100 AWNNAL CH-BS

§ 3 Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Kantonale Koordinationsstelle

Das Gebäude- und Wohnungsregister - Aufgaben der zentralen Statistikstelle
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§ 3 VGWR BS · Kantonale Koordinationsstelle

1. Die zentrale Statistikstelle ist die kantonale Koordinationsstelle gemäss Art. 5 Abs. 1 VGWR.

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