453.100
AWNNAL
CH-BS
§ 17 Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Zuständigkeiten
Kantonales Gebäudemodell
§ 17 VGWR BS · Zuständigkeiten
1. Die Konferenz für Organisation und Informatik (KOI) beschliesst den Inhalt des kantonalen Gebäudemodells.
2. Das Grundbuch- und Vermessungsamt des Bau- und Verkehrsdepartements ist als zuständige Stelle für die Koordination und Weiterentwicklung des kantonalen Gebäudemodells zuständig.