Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
453.100 AWNNAL CH-BS

§ 17 Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Zuständigkeiten

Kantonales Gebäudemodell
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 VGWR BS · Zuständigkeiten

1. Die Konferenz für Organisation und Informatik (KOI) beschliesst den Inhalt des kantonalen Gebäudemodells.

2. Das Grundbuch- und Vermessungsamt des Bau- und Verkehrsdepartements ist als zuständige Stelle für die Koordination und Weiterentwicklung des kantonalen Gebäudemodells zuständig.

← § 16 VGWR BS Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Zweck § 18 VGWR BS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →