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453.100 AWNNAL CH-BS

§ 16 Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Gebühren

Das Gebäude- und Wohnungsregister - Verwendung und Bekanntgabe von Daten aus dem GWR-BS
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§ 16 VGWR BS · Gebühren

1. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren der zentralen Statistikstelle (Gebührenverordnung) vom 12. Mai 2015.

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