453.100
AWNNAL
CH-BS
§ 16 Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell (VGWR BS) - Gebühren
Das Gebäude- und Wohnungsregister - Verwendung und Bekanntgabe von Daten aus dem GWR-BS
§ 16 VGWR BS · Gebühren
1. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren der zentralen Statistikstelle (Gebührenverordnung) vom 12. Mai 2015.