Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.800 CH-BS

§ 7 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

1. Die vorliegende Ordnung wird am 1. Dezember 1995 wirksam. Sie ersetzt die Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung der Anatomischen Sammlung vom 11. April 1974.

← § 6 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel Kanton Basel-Stadt 451.800

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →