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§ 5 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

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§ 5 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

1. Freier Eintritt: Sonntag und Donnerstag für Schüler und Schülerinnen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit Schülerausweis sowie für Studierende mit gültiger Legitimationskarte.

Mitglieder des «Vereins der Freunde des Anatomischen Museums Basel» sowie vom Erziehungsdepartement berechtigte Personen und Vereine.

Werktags: Studierende der Medizin haben von Montag bis Freitag 14.00-17.00 Uhr freien Zutritt zum Museum.

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