Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.800 CH-BS

§ 3 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

1. Öffnungszeiten

Sonntag: 10.00-14.00 Uhr

Donnerstag: 14.00-19.00 Uhr

An Feiertagen geschlossen.

2. Wissenschaftlich Interessierte können in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten besichtigen. Für Gruppen gelten Sonderregelungen.

← § 2 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel Kanton Basel-Stadt 451.800 § 4 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →