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451.800 CH-BS

§ 2 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

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§ 2 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

1. Einnahmen und Ausgaben des Anatomischen Museums Basel sind im Budget des Anatomischen Instituts der Universität Basel nach dem Bruttoprinzip auszuweisen.

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