451.800
CH-BS
§ 2 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel
§ 2 Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel
1. Einnahmen und Ausgaben des Anatomischen Museums Basel sind im Budget des Anatomischen Instituts der Universität Basel nach dem Bruttoprinzip auszuweisen.