Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Kanton Basel-Stadt 451.800

7 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

1. Das Anatomische Museum steht unter der Aufsicht der Vorsteherin oder des Vorstehers des Anatomischen Instituts der Universität Basel. Die Leitung erfolgt durch die Konservatorin oder den Konservator des Museums.

1. Einnahmen und Ausgaben des Anatomischen Museums Basel sind im Budget des Anatomischen Instituts der Universität Basel nach dem Bruttoprinzip auszuweisen.

1. Öffnungszeiten

Sonntag: 10.00-14.00 Uhr

Donnerstag: 14.00-19.00 Uhr

An Feiertagen geschlossen.

2. Wissenschaftlich Interessierte können in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten besichtigen. Für Gruppen gelten Sonderregelungen.

1. Eintrittspreise

Erwachsene: CHF 4

AHV/IV-Berechtigte sowie Jugendliche unter 16 Jahren: CHF 2

1. Freier Eintritt: Sonntag und Donnerstag für Schüler und Schülerinnen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit Schülerausweis sowie für Studierende mit gültiger Legitimationskarte.

Mitglieder des «Vereins der Freunde des Anatomischen Museums Basel» sowie vom Erziehungsdepartement berechtigte Personen und Vereine.

Werktags: Studierende der Medizin haben von Montag bis Freitag 14.00-17.00 Uhr freien Zutritt zum Museum.

1. Gruppenbesuche sind nach vorheriger Vereinbarung werktags möglich. Einschränkungen können sich aus personellen oder organisatorischen Gründen ergeben.

2. Anmeldungen haben mindestens drei Tage vor Besuchstermin zu erfolgen.

1. Die vorliegende Ordnung wird am 1. Dezember 1995 wirksam. Sie ersetzt die Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung der Anatomischen Sammlung vom 11. April 1974.

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