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§ 9 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental - Örtlichkeiten

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§ 9 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental · Örtlichkeiten

1. Sonderausstellungen können in den Räumen Nr. 12 bis 18 durchgeführt werden. Die Dauerausstellung der Münsterskulpturen bleibt während der Dauer von Sonderausstellungen bestehen.

2. Anlässe können in den Repräsentationsräumen des Museums Kleines Klingental (Räume 4, 7, 8 und 10) durchgeführt werden.

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