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§ 8 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental - Mietvertrag

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§ 8 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental · Mietvertrag

1. Die Kantonale Denkmalpflege schliesst mit Veranstalterinnen und Veranstaltern von Sonderausstellungen und Anlässen entsprechende Mietverträge ab.

2. Die Konditionen der Vermietung der Räume werden, vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen, von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegt.

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