451.500
CH-BS
§ 5 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental - Öffnungsdauer und -zeiten
Betrieb der Dauerausstellung
§ 5 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental · Öffnungsdauer und -zeiten
1. Die Öffnungsdauer beträgt mindestens 13 Stunden pro Woche. In Wochen mit Feiertagen kann die Öffnungsdauer ausnahmsweise verkürzt werden.
2. Die Öffnungszeiten werden von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegt und auf der Website des Museums publiziert.
3. Vorbehältlich Einschränkungen aus personellen oder organisatorischen Gründen können Schulklassen und Gruppen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der von der Kantonalen Denkmalpflege festgelegten Öffnungszeiten besichtigen