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§ 3 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental - Betreuung

Betrieb der Dauerausstellung
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§ 3 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental · Betreuung

1. Die fachliche und konservatorische Betreuung der Dauerausstellung obliegt der Kantonalen Denkmalpflege in Absprache mit der Münsterbaumeisterin oder dem Münsterbaumeister.

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