451.500
CH-BS
§ 3 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental - Betreuung
Betrieb der Dauerausstellung
§ 3 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental · Betreuung
1. Die fachliche und konservatorische Betreuung der Dauerausstellung obliegt der Kantonalen Denkmalpflege in Absprache mit der Münsterbaumeisterin oder dem Münsterbaumeister.