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§ 10 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental - Tarife

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§ 10 Verordnung betreffend das Museum Kleines Klingental · Tarife

1. Bei kulturellen und gemeinnützigen Anlässen soll ein reduzierter Tarif angewandt werden. Dieser ist so festzulegen, dass er die Selbstkosten der Kantonalen Denkmalpflege (Aufsichtspersonal, Reinigung, Strom, Heizung etc.) deckt.

2. Bei Sonderausstellungen kann der Tarif darüber hinaus reduziert werden.

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