Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451.110 CH-BS

§ 6 Verordnung zum Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsverordnung) - Aufgaben

Zuständigkeiten und Organisation - Museumsdirektorenkonferenz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Museumsverordnung · Aufgaben

1. Die Museumsdirektorenkonferenz befasst sich mit Fragestellungen, die museumsübergreifend von Bedeutung sind.

2. Sie koordiniert die gemeinsamen Museumsaktivitäten und sorgt für Synergien, unter Achtung der Eigenständigkeiten der Museen.

← § 5 Museumsverordnung Verordnung zum Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsverordnung) § 7 Museumsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →