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§ 4 Verordnung zum Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsverordnung) - Operative Leitung

Zuständigkeiten und Organisation - Museumsdirektorinnen und -direktoren
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§ 4 Museumsverordnung · Operative Leitung

1. Die Museumsdirektorinnen und -direktoren sind für die fachliche, organisatorische, personelle und finanzielle Leitung des Museums verantwortlich.

2. Sie sind für die Einhaltung des Leistungsauftrags und des Globalkredits verantwortlich.

3. Sie erlassen die für den Museumsbetrieb notwendigen Reglemente, insbesondere ein Organisationsreglement, und bringen diese dem Präsidialdepartement zur Kenntnis.

4. Sie erstellen für die Dauer der Globalkreditperiode eine Finanzplanung. Sie sorgen für ein wirksames internes Controlling und Risikomanagement.

5. Sie legen nach Anhörung der zuständigen Museumskommission die ethischen Grundsätze zur Annahme von Drittmitteln fest und bringen diese dem Präsidialdepartement zur Kenntnis.

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