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§ 8 Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) - Museumsdirektorenkonferenz

Organisation, Finanzierung
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§ 8 Museumsgesetz · Museumsdirektorenkonferenz

1. Die Museumsdirektorenkonferenz nimmt museumsübergreifende Aufgaben wahr und koordiniert die Museen, soweit dies sinnvoll und notwendig ist.

2. Die Museumsdirektorenkonferenz setzt sich aus den Direktoren und Direktorinnen der Museen zusammen.

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