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§ 12a Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) - Schulklassen

Organisation, Finanzierung
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§ 12a Museumsgesetz · Schulklassen

1. Schulklassenbesuche, Führungen und andere Vermittlungsangebote im Zusammenhang mit Schulklassenbesuchen aus dem Kanton Basel-Stadt werden den Museen vergütet. Die Ansätze werden vom Regierungsrat nach Anhörung der Museumsdirektorenkonferenz festgelegt.

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