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§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Finanzierung

Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
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§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Finanzierung

1. Das Swiss TPH finanziert seine Aufwendungen durch

a) Betriebsbeiträge der Vertragskantone;

b) Beiträge der Universität Basel;

c) Beiträge des Bundes;

d) eigene ordentliche Betriebseinnahmen;

e) nationale, europäische und andere internationale Fördermittel;

f) Fonds, Schenkungen, Legate und weitere Drittmittel.

2. Dienstleistungen sind grundsätzlich mindestens kostendeckend und zu branchenüblichen Ansätzen zu erbringen.

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