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§ 17 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Externe Evaluationskommission

Organe und ihre Aufgaben
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§ 17 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Externe Evaluationskommission

1. Eine aus fünf bis neun Mitgliedern bestehende externe Evaluationskommission wird vom Kuratorium auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie kann um weitere Mitglieder für spezifische Fragestellungen ergänzt werden.

2. Die externe Evaluationskommission berät das Kuratorium bei der Festlegung der strategischen Ausrichtung und überprüft im Auftrag des Kuratoriums in angemessenen Abständen Teilbereiche der Organisation von Lehre, Forschung und Dienstleistung des Swiss TPH.

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