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§ 13 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Aufgaben des Kuratoriums

Organe und ihre Aufgaben
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§ 13 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Aufgaben des Kuratoriums

1. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören insbesondere

a) Verantwortung für die Umsetzung des Leistungsauftrags und die Einhaltung des Budgets;

b) Festlegung der strategischen Ausrichtung in Absprache mit der Institutsleitung;

c) Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Swiss TPH als beitragsberechtigte Forschungseinrichtung gemäss der einschlägigen Bundesgesetzgebung;

d) Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung zuhanden der Regierungen der Vertragskantone sowie der zuständigen Bundesbehörde;

e) Wahl des Geschäftsausschusses;

f) Wahl der Direktorin oder des Direktors;

g) Wahl der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Direktorin oder des Direktors;

h) Wahl der Verwaltungsdirektorin oder des Verwaltungsdirektors;

i) Wahl der Mitglieder der externen Evaluationskommission;

j) Erlass des Statuts sowie der Reglemente des Swiss TPH.

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