§ 13 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Aufgaben des Kuratoriums
§ 13 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Aufgaben des Kuratoriums
1. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören insbesondere
a) Verantwortung für die Umsetzung des Leistungsauftrags und die Einhaltung des Budgets;
b) Festlegung der strategischen Ausrichtung in Absprache mit der Institutsleitung;
c) Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Swiss TPH als beitragsberechtigte Forschungseinrichtung gemäss der einschlägigen Bundesgesetzgebung;
d) Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung zuhanden der Regierungen der Vertragskantone sowie der zuständigen Bundesbehörde;
e) Wahl des Geschäftsausschusses;
f) Wahl der Direktorin oder des Direktors;
g) Wahl der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Direktorin oder des Direktors;
h) Wahl der Verwaltungsdirektorin oder des Verwaltungsdirektors;
i) Wahl der Mitglieder der externen Evaluationskommission;
j) Erlass des Statuts sowie der Reglemente des Swiss TPH.