442.410
ImmoV
CH-BS
§ 22 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel (Immobilienvereinbarung, ImmoV) - Pflichtenheft
Immobiliengremium
§ 22 Immobilienvereinbarung, ImmoV · Pflichtenheft
1. Die Regierungen der Vertragskantone und der Universitätsrat legen in einem Pflichtenheft die weiteren Aufgaben und Kompetenzen sowie die Zusammensetzung und Organisation des Immobiliengremiums fest.