442.410
ImmoV
CH-BS
§ 13 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel (Immobilienvereinbarung, ImmoV) - Mehrkosten infolge Bauherrenaltlasten, Altlasten oder verdeckten Mängeln
Grund- und Mietausbau in Liegenschaften eines Vertragskantons
§ 13 Immobilienvereinbarung, ImmoV · Mehrkosten infolge Bauherrenaltlasten, Altlasten oder verdeckten Mängeln
1. Mehrkosten infolge einer Belastung mit Altlasten oder Bauherrenaltlasten gehen zu Lasten des vermietenden Vertragskantons, sofern nicht die Universität die Belastung seit 2007 verursacht hat.
2. Treten an den unter diese Vereinbarung fallenden Liegenschaften im Eigentum eines Vertragskantons verdeckte Mängel auf, gelangen die Gewährleistungsregelungen gemäss Universitätsvertrag zur Anwendung.