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§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Organe

Organe der Universität und ihre Aufgaben
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§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Organe

1. Obligatorische Organe der Universität sind

a) der Universitätsrat;

b) das Rektorat;

c) die Regenz;

d) die Fakultäten;

e) die Revisionsstelle.

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