440.110
CH-BS
§ 12 Statut der Universität Basel (Universitätsstatut) - Rektoratskonferenz
Organisation der Universität - Aufgaben und Kompetenzen der Organe
§ 12 Universitätsstatut · Rektoratskonferenz
1. Die Rektoratskonferenz setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Rektorats, den Dekaninnen und Dekanen sowie der oder dem Vorsitzenden der Regenz.
2. Die Rektoratskonferenz dient der gemeinsamen Meinungsbildung und Entscheidvorbereitung in gesamtuniversitären Angelegenheiten sowie dem Informationsaustausch zwischen Rektorat und den Fakultäten.
3. Die Rektoratskonferenz tritt unter dem Vorsitz der Rektorin oder des Rektors während den Vorlesungszeiten in der Regel einmal im Monat zusammen.