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439.140 CH-BS

§ 7 Verordnung betreffend die Entschädigungen für die Mitwirkung an Aufnahme- und Abschlussprüfungen (Prüfungsentschädigungsverordnung) - Schlussbestimmung

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§ 7 Prüfungsentschädigungsverordnung · Schlussbestimmung

1. Durch die vorliegende Verordnung wird die Verordnung betreffend die Entschädigungen für die Mitwirkung an den kantonalen Lehrer- und Maturitätsprüfungen sowie an den Prüfungen der Berufsmittelschule vom 13. November 1973 aufgehoben.

2. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.

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