439.140
CH-BS
§ 7 Verordnung betreffend die Entschädigungen für die Mitwirkung an Aufnahme- und Abschlussprüfungen (Prüfungsentschädigungsverordnung) - Schlussbestimmung
§ 7 Prüfungsentschädigungsverordnung · Schlussbestimmung
1. Durch die vorliegende Verordnung wird die Verordnung betreffend die Entschädigungen für die Mitwirkung an den kantonalen Lehrer- und Maturitätsprüfungen sowie an den Prüfungen der Berufsmittelschule vom 13. November 1973 aufgehoben.
2. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.