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§ 6 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik - Umfang des Studienganges

Studium
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§ 6 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik · Umfang des Studienganges

1. Das Studium dauert, als Vollzeitprogramm absolviert, zwei Jahre. Es kann berufsbegleitend und/oder zeitlich erstreckt in der Regel innert vier Jahren absolviert werden.

2. Die Ausbildung findet während den Hochschulsemestern statt. Darüber hinaus wird die Praxisausbildung in der Zeit zwischen den Hochschulsemestern durchgeführt.

3. Der Umfang der Ausbildung beträgt 1200 dozierendengeleitete Lektionen und 300 Lektionen Praxisausbildung.

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