§ 4 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik - Zulassungsverfahren
§ 4 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik · Zulassungsverfahren
1. Die Anmeldung erfolgt mittels des hierfür vorgesehenen Formulars zuhanden der Institutsleitung.
2. Im Zulassungsverfahren werden die eingereichten Unterlagen überprüft. Überdies können Referenzen verlangt und Aufnahmegespräche durchgeführt werden.
3. Die Anzahl der Studierenden, die in den Studiengang aufgenommen werden kann, ist beschränkt. Sie ist bestimmt nach Massgabe der Kapazität sowie nach den vorhandenen Ressourcen.
4. Den Entscheid über die Zulassung trifft die Institutsleitung. Liegen mehr Anmeldungen von Zulassungsberechtigten vor als Studienplätze zu vergeben sind, so erfolgt die Auswahl auf der Basis qualitativer Kriterien wie Vorbildung und Berufserfahrung sowie einer Selbstpräsentation der Interessierten, verbunden mit einem Eignungsgespräch. Schliesslich achtet die Institutsleitung auch auf eine optimale Zusammensetzung der jeweiligen Studierenden-Gruppe.
5. Der Entscheid über die Zulassung bzw. Nichtzulassung wird den Bewerberinnen bzw. Bewerbern mittels Verfügung mitgeteilt.