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§ 19 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik - Gebühren

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§ 19 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik · Gebühren

1. Immatrikulations- und Prüfungsgebühren richten sich nach den Bestimmungen der Gebührenordnung der Universität Basel.

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