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§ 1 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik - Zweck und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik · Zweck und Geltungsbereich

1. Dieses Reglement regelt das Studium der Schulischen Heilpädagogik am Institut für Spezielle Pädagogik (im Folgenden: ISP) an der Universität Basel.

2. Es gilt für alle Studierenden, die an diesem Institut Schulische Heilpädagogik studieren.

Zweck und Geltungsbereich § 2 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik →

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