428.710
CH-BS
§ 1 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik - Zweck und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Studien- und Prüfungsreglement für Schulische Heilpädagogik · Zweck und Geltungsbereich
1. Dieses Reglement regelt das Studium der Schulischen Heilpädagogik am Institut für Spezielle Pädagogik (im Folgenden: ISP) an der Universität Basel.
2. Es gilt für alle Studierenden, die an diesem Institut Schulische Heilpädagogik studieren.