Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
428.300 FHV CH-BS

Art. 20 Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 (FHV) - In-Kraft-Treten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 20 FHV · In-Kraft-Treten

1. Diese Vereinbarung tritt auf den Beginn des Studienjahres 2005/2006 in Kraft. Bedingung für das In-Kraft-Treten ist, dass mindestens fünfzehn Kantone den Beitritt erklärt haben.

← Art. 19 FHV Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 (FHV) - Zweck Art. 21 FHV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →