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§ 3 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF - Lerninhalte

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF · Lerninhalte

1. Die Lerninhalte richten sich nach dem Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der höheren Fachschulen Kindererziehung, der am 10. Januar 2008 vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) genehmigt wurde.

2. Sie werden in einem Lehrplan geregelt.

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