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§ 18 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF - Zeitpunkt und Teile der Diplomprüfung

Promotion, Diplomprüfung und Diplom
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§ 18 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF · Zeitpunkt und Teile der Diplomprüfung

1. Die Diplomprüfung findet im sechsten Semester des dreijährigen und im achten Semester des vierjährigen Bildungsgangs statt.

2. Die Diplomprüfung umfasst

a) eine praxis- oder projektorientierte Diplomarbeit;

b) eine Praxisqualifikation;

c) ein Prüfungsgespräch.

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