427.950
CH-BS
§ 14 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF - Aufnahmeverfahren
Aufnahme in den Bildungsgang
§ 14 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF · Aufnahmeverfahren
1. Für die Aufnahme in den Bildungsgang Kindererziehung HF ist der Bildungsgangleitung ein Anmeldeformular mit den verlangten Beilagen einzureichen.
2. Auf der Grundlage des Anmeldeformulars findet eine Eignungsabklärung statt. Diese umfasst
a) das Erstellen einer pädagogischen Situationsanalyse;
b) das Verfassen eines Textes zu einem vorgegebenen Thema;
c) ein Aufnahmegespräch, das dem Kennenlernen der Bewerberin oder des Bewerbers und dem Klären der Motivation dient.
3. Ergibt sich aus dem Anmeldeformular, dass die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, wird keine Eignungsabklärung durchgeführt.
4. Eine nicht bestandene Eignungsabklärung kann frühestens nach einem Jahr und nur einmal wiederholt werden.