427.950
CH-BS
§ 10 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF - Examinatorinnen und Examinatoren
Allgemeine Bestimmungen
§ 10 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF · Examinatorinnen und Examinatoren
1. Examinatorinnen und Examinatoren sind die Dozentinnen und Dozenten, die im Bildungsgang Kindererziehung HF unterrichten.
2. Sie erfüllen insbesondere folgende Aufgaben
a) Aufgabenstellung sowie Korrektur und Bewertung der Diplomprüfung;
b) Teilnahme an der Konferenz der Prüfungskommission Bildungsgang Kindererziehung HF;
c) Abgabe der Ergebnisse und Unterlagen der Diplomprüfung an die Bildungsgangleitung;
d) Bekanntgabe der erlaubten Hilfsmittel.