427.950
CH-BS
§ 1 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt den an der Berufsfachschule Basel (BFS Basel) gemäss der Verordnung des WBF (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) vom 11. März 2005 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) geführten Bildungsgang Kindererziehung HF.