427.940
CH-BS
§ 8 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF / zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker HF - Beurteilungssystem
Promotionsbestimmungen
§ 8 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF / zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker HF · Beurteilungssystem
1. Die Beurteilung der im Bildungsteil Schule und im Bildungsteil Praktika erworbenen Kompetenzen und genutzten Ressourcen findet aufgrund von vorgegebenen Kriterien und Instrumenten statt.
2. Das Ergebnis der promotionswirksamen Kompetenzüberprüfungen beruht auf folgender Beurteilungsskala
- erreicht: mindestens ⅔ der geforderten Kriterien sind erfüllt
- nicht erreicht: weniger als ⅔ der geforderten Kriterien sind erfüllt.