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427.940 CH-BS

§ 6 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF / zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker HF - Zulassung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF / zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker HF · Zulassung

1. Voraussetzung für die Zulassung in den Bildungsgang Biomedizinische Analytik HF ist eine abgeschlossene Sekundarstufe II und eine erfolgreich absolvierte Eignungsabklärung.

2. Die Eignungsabklärung besteht aus einem schriftlichen Eignungstest, einem Kurzpraktikum in der beruflichen Praxis und einem Aufnahmegespräch. Inhalt und Umfang der Elemente der Eignungsabklärung legt die Bildungsgangsleitung Biomedizinische Analytik in Absprache mit dem Direktor oder der Direktorin BZG fest.

3. Die Elemente der Eignungsabklärung können einmal wiederholt werden.

4. Über die Zulassung entscheidet die Aufnahmekommission.

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