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§ 2 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF / zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker HF - Lehrplan

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF / zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker HF · Lehrplan

1. Der Bildungsgang Biomedizinische Analytik HF richtet sich nach dem vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigten Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Biomedizinischen Analytikerin HF / zum diplomierten Biomedizinischen Analytiker HF der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit und dem schweizerischen Verband der Schulleiter anerkannter medizinischer Laborantinnen- und Laborantenschulen / SVSMLS.

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