427.930
SSS
CH-BS
§ 8 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF - Beurteilungssystem
Promotionsbestimmungen
§ 8 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF · Beurteilungssystem
1. Die Beurteilung der im Bildungsteil Schule und im Bildungsteil Praxis erworbenen Kompetenzen und genutzten Ressourcen findet aufgrund von vorgegebenen Kriterien und Instrumenten statt. Diese sind im Ausbildungskonzept Kapitel 8 «Beurteilungs- und Qualifikationskonzept» beschrieben.
2. Das Ergebnis der promotionswirksamen Kompetenzüberprüfungen beruht auf folgender Beurteilungsskala
- erreicht: mindestens 2/3 der geforderten Kriterien sind erfüllt
- nicht erreicht: weniger als 2/3 der geforderten Kriterien sind erfüllt.
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Geltungsbereich
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