§ 7 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF - Ausbildungsstruktur
§ 7 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF · Ausbildungsstruktur
1. Der Bildungsgang ist in die beiden Bildungsteile Schule und Praxis gegliedert
- Der Bildungsteil Schule umfasst Theorie sowie Training & Transfer.
- Der Bildungsteil Praxis umfasst die berufliche Praxis sowie Training & Transfer.
2. Der Bildungsgang ist in zwei Komplexitätsniveaus aufgeteilt
- Komplexitätsniveau I: Gestalten von tendenziell vorhersehbaren beruflichen Situationen (1. bis 4. Semester).
- Komplexitätsniveau II: Gestalten von komplexen, sich verändernden und tendenziell unvorhersehbaren beruflichen Situationen (5. bis 6. Semester).
3. Der Bildungsteil Schule ist in 10 Sequenzen gegliedert, welche von 1 bis 10 nummeriert sind. Sequenzen sind strukturierte Lerneinheiten, in welchen Kompetenzen gefördert und Ressourcen vermittelt werden. Der Nachweis der Kompetenzen in beiden Bildungsteilen richtet sich aus auf die in den beruflichen Situationen benötigten Ressourcen.
4. Der Bildungsteil Praxis ist in 11 Praktika gegliedert, die von 1 bis 11 nummeriert sind. Praktika sind strukturierte Lerneinheiten, welche Kompetenzen im Kontext des situativen Handelns fördern.
5. Die Studierenden führen ein Portfolio, das die auszubildenden Kompetenzen beschreibt.