427.930
SSS
CH-BS
§ 6 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF - Zulassung
Allgemeine Bestimmungen
§ 6 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF · Zulassung
1. Voraussetzung für die Zulassung in den Bildungsgang medizinisch technische Radiologie HF ist eine abgeschlossene Sekundarstufe II und eine erfolgreich absolvierte Eignungsabklärung.
2. Die Eignungsabklärung besteht aus einem schriftlichen Eignungstest, einem Kurzpraktikum in der beruflichen Praxis und einem Aufnahmegespräch. Inhalt und Umfang der Elemente der Eignungsabklärung legt die Bildungsgangsleitung MTRA in Absprache mit dem Direktor oder der Direktorin BZG fest.
3. Die Elemente der Eignungsabklärung können einmal wiederholt werden.
4. Über die Zulassung entscheidet die Aufnahmekommission.
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Geltungsbereich
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