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§ 2 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF - Lehrplan

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF · Lehrplan

1. Der Bildungsgang medizinisch technische Radiologie HF richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit und der Schweizerischen Vereinigung der Fachleute für medizinisch technische Radiologie und der Schulleiterinnen und Schulleiterkonferenz der Schweizer Schulen für medizinisch technische Radiologie Bildungsgänge höhere Fachschulen HF.

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