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§ 17 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF - Qualifikationselemente

Abschliessendes Qualifikationsverfahren
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§ 17 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF · Qualifikationselemente

1. Das abschliessende Qualifikationsverfahren besteht aus dem Leistungsnachweis in folgenden vier Elementen

a) praxisorientierte Diplomarbeit

b) Praktikumsqualifikation

c) klinische Beurteilung

d) Fachgespräch

2. Die Praktikumsqualifikation des Praktikums 10 zählt zum abschliessenden Qualifikationsverfahren.

3. In der klinischen Beurteilung wird der Kompetenzerwerb anhand von ausgewählten beruflichen Situationen aus dem Arbeitsfeld bewertet.

4. Das Fachgespräch beinhaltet die Reflexion einer konkreten beruflichen Situation und orientiert sich an den Kompetenzen.

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