§ 12 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF - Promotionsentscheid und Auflösung des Ausbildungsvertrags
§ 12 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Fachfrau für medizinisch technische Radiologie HF / zum diplomierten Fachmann für medizinisch technische Radiologie HF · Promotionsentscheid und Auflösung des Ausbildungsvertrags
1. Wird der erste Kompetenznachweis im Bildungsteil Schule mit «nicht erreicht» qualifiziert und die weiteren Kompetenznachweise nach Wiederholung wiederum mit «nicht erreicht» qualifiziert, führt dies zur Auflösung des Ausbildungsvertrages.
2. Werden im Bildungsteil Praxis von den Praktika 1, 2 und 3 am Ende des ersten Ausbildungsjahres mehrere mit «nicht erreicht» qualifiziert oder von den Praktika 4, 5 und 6 im Komplexitätsniveaus I mehrere mit «nicht erreicht» qualifiziert, führt dies zur Auflösung des Ausbildungsvertrages. Werden im Bildungsteil Praxis von den Praktika 7, 8 und 9 im Komplexitätsniveau II mehrere mit «nicht erreicht» qualifiziert, führt dies zur Auflösung des Ausbildungsvertrages.
3. Auf Antrag der oder des Studierenden kann in begründeten Fällen im Sinne einer Remotion eine Versetzung in die nächst tiefere Ausbildungsklasse erfolgen. Diese Möglichkeit ist während der Dauer der Ausbildung nur einmal gegeben. Über eine allfällige Remotion entscheidet die Leitung des Bildungsgangs MTRA HF.
4. Treten im Verlauf der Ausbildung bei der oder dem Studierenden physische oder psychische Beeinträchtigungen auf, die die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses als unverantwortbar erscheinen lassen, kann das Ausbildungsverhältnis durch die Leitung des Bildungsgangs medizinisch technische Radiologie HF aufgelöst werden.
5. Die Leitung des Bildungsgangs medizinisch technische Radiologie HF entscheidet bei disziplinarischen Problemen über zu treffende Massnahmen. Diese können in schwerwiegenden Fällen zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses führen.