§ 6 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt - Leistungsbewertung
§ 6 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt · Leistungsbewertung
1. Die von den Studierenden erbrachten Leistungen in den Lernbereichen Schule, Berufliche Praxis sowie Training und Transfer (LTT) werden regelmässig beurteilt.
2. Die Leistungen werden nach folgendem Bewertungsraster beurteilt
A = hervorragend
B = sehr gut
C = gut
D = befriedigend
E = ausreichend
F = nicht bestanden
3. Eine Leistung wird ebenfalls mit F bewertet, wenn eine Studierende oder ein Studierender
a) einen definierten Abgabetermin ohne wichtigen Grund nicht einhält;
b) ohne wichtigen Grund von der Leistungserhebung fernbleibt oder diese ohne wichtigen Grund abbricht;
c) sich während der Leistungserhebung unlauter verhält.
4. Die Schulleitung, auf Antrag der Leitung des Bildungsganges Pflege HF, legt Methoden und Formen der Leistungsbewertung in einem Lernförderungs- und Beurteilungskonzept fest.