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§ 6 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt - Leistungsbewertung

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§ 6 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt · Leistungsbewertung

1. Die von den Studierenden erbrachten Leistungen in den Lernbereichen Schule, Berufliche Praxis sowie Training und Transfer (LTT) werden regelmässig beurteilt.

2. Die Leistungen werden nach folgendem Bewertungsraster beurteilt

A = hervorragend

B = sehr gut

C = gut

D = befriedigend

E = ausreichend

F = nicht bestanden

3. Eine Leistung wird ebenfalls mit F bewertet, wenn eine Studierende oder ein Studierender

a) einen definierten Abgabetermin ohne wichtigen Grund nicht einhält;

b) ohne wichtigen Grund von der Leistungserhebung fernbleibt oder diese ohne wichtigen Grund abbricht;

c) sich während der Leistungserhebung unlauter verhält.

4. Die Schulleitung, auf Antrag der Leitung des Bildungsganges Pflege HF, legt Methoden und Formen der Leistungsbewertung in einem Lernförderungs- und Beurteilungskonzept fest.

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