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§ 5 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt - Zulassung

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§ 5 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt · Zulassung

1. Voraussetzung für die Zulassung in den Bildungsgang Pflege HF ist ein in der Schweiz anerkannter Abschluss der Sekundarstufe II oder ein gleichwertiger Abschluss und eine erfolgreich absolvierte Eignungsabklärung.

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