427.920
CH-BS
§ 4 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt - Dauer und Umfang
Allgemeines
§ 4 Verordnung über den Bildungsgang Pflege HF am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt · Dauer und Umfang
1. Die Diplomausbildung kann als Vollzeit- oder Teilzeitausbildung absolviert werden.
2. Als Vollzeitausbildung dauert sie in der Regel drei Jahre und mindestens 5'400 Lernstunden.
3. Wird die Diplomausbildung als Teilzeitausbildung absolviert, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend dem Anstellungsgrad in der beruflichen Praxis und dauert in der Regel maximal vier Jahre.
4. Besitzt die auszubildende Person bereits einen Berufsabschluss oder Berufserfahrung im Berufsfeld Gesundheit, kann die Ausbildung um höchstens 1'800 Lernstunden verkürzt werden.
5. Über die Verkürzung des Bildungsgangs entscheidet die Leitung des Bildungsgangs Pflege.